Supervision ist eine qualitätssichernde Arbeit, die besonders der Weiterentwicklung der persönlichen und beruflichen Kompetenzen dient

Ich biete psychiatrische Fall- und Teamsupervision bei komplexen psychischen Störungen in Kliniken an sowie psychotherapeutisch orientierte Fall- und Teamsupervision in Bezug auf die störungsspezifische Psychotherapie der Persistierenden Depressiven Störung nach einem modularen Prinzip mit dem CBASP an.

Des Weiteren kooperiere ich im Rahmen der staatlich anerkannten Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz als Supervisor und in der Selbsterfahrung mit der Wiesbadener Akademie für Psychotherapeuten (WIAP)

 

Das therapeutische Ich wird am therapeutischen Du

Seit 2011 zählt Priv. Doz. Dr. med. Dieter Schoepf bei FOCUS-Gesundheit „Ärzteliste“ kontinuierlich zu den Top-Medizinern in den Bereichen Depressionen & Bipolare Störungen, Depressionen und ADHS

Supervisonsvorgaben zum CBASP-Therapeuten gemäß CBASP-Netzwerk

Supervidiertes Üben der Techniken kann an Praxistagen in Kleingruppen mit insgesamt 24 UE unter Leitung von einem zertifizierten CBASP-Trainer erfolgen. Es wird empfohlen, dass Selbsterfahrung in die Praxistage oder in die Supervision integriert wird (z. B. Durchführung einer eigenen Situationsanalyse oder Erstellung einer eigenen Liste prägender Bezugspersonen).

Supervision und Selbsterfahrung

25 UE video- oder audiogestützte Supervision von 2 ambulanten* chronisch depressiven Patienten (mindestens 25 Therapiesitzungen pro Fall, mindestens jede 2. Sitzung supervidiert = mindestens 25 Supervisionssitzungen) durch zertifizierte CBASP-Supervisoren im In- oder Ausland (siehe Provider-Liste von www.cbasp.org und www.cbasp-network.org).

*Falls es sich um einen stationär behandelten Fall handelt, gilt,

  • a) dass nur einer der zwei supervidierten Fälle stationär behandelt wurde,
  • b) dass der Fall von einem zertifizierten CBASP-Supervisor supervidiert wird,
  • c) dass es sich um eine CBASP-Einzeltherapie (also nicht ausschließlich um Gruppentherapie) handelt.

Wenn ein CBASP Fall stationär begonnen wird, müssen mehr als 50 % der Sitzungen auf die ambulante Weiterbetreuung entfallen, um den Fall als ambulanten Fall anzuerkennen.

Der Supervisor nimmt am Ende des Supervisionsprozesses schriftlich Stellung zur Qualität und Gestaltung der therapeutischen Beziehung und bescheinigt, dass der Therapeut im Verlauf der Supervisionsprozesses mindestens eine adhärente KPR durchgeführt hat.

Von den 25 Supervisionssitzung müssen mindestens 15 Sitzungen als Einzelsupervision durch einen zertifizierten CBASP-Supervisor erfolgen.

Maximal 10 Supervisionsstunden können im Gruppenformat unter Leitung eines zertifizierten CBASP-Supervisors erfolgen. Voraussetzung der Anrechenbarkeit einer Gruppensupervision ist das Einbringen eines eigenen Falls. Angerechnet wird die Zeit der Bearbeitung des eigenen Falls sowie die Hälfte der restlichen Gesamtzeit.

Selbsterfahrung: Es wird empfohlen, dass der Supervisor zusammen mit dem Supervisanden zu Beginn des Supervisionsprozesses eine Liste der prägenden Bezugspersonen des Supervisanden erstellt.

Zusätzlich kooperiere ich im Rahmen der staatlich anerkannten Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz als Supervisor und in der nicht-modularen Selbsterfahrung mit der Wiesbadener Akademie für Psychotherapeuten (WIAP) sowie in der modularen Selbsterfahrung mit der Kölner Akademie für Verhaltenstherapie (AVT) und dem Institut für angewandte Psychotherapie (IAP) der Technischen Universität Dresden.

Erfüllen der formalen Adhärenz-Kriterien. Hierzu werden schriftliche Protokolle und Videoaufnahmen einer Situationsanalyse (SA) sowie einer interpersonellen Diskriminationsübung (IDÜ) von einem weiteren zertifizierten CBASP-Supervisor geratet.

 

 

© 2024. Priv. Doz. Dr. med. Dieter Schoepf

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